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Abmahnungen rechtssicher formulieren
Die Abmahnung als Vorstufe der Kündigung
Kommt ein Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen ständig zu spät, befolgt
er die Arbeitsanweisungen nicht, oder führt er stundenlang
Privatgespräche auf Kosten des Unternehmens? Wenn der Mitarbeiter
seine arbeitsvertraglichen Pflichten oder Aufgaben so oder in
ähnlicher Weise verletzt, muss er im Interesse Ihres Unternehmens
vor den Folgen und einer möglichen Kündigung gewarnt werden.
Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, müssen zunächst alle
milderen Sanktionen ausgeschöpft werden. Für Ihr Unternehmen
bedeutet das, dass der Mitarbeiter zuerst mit einer Abmahnung aufgefordert
wird, sein vertragswidriges Verhalten einzustellen und
sich in Zukunft vertragstreu zu verhalten. Erst wenn der abgemahnte
Mitarbeiter erneut ein ähnliches Fehlverhalten an den Tag legt, kann
ihm gekündigt werden.
Dieses Mitarbeiterverhalten können Sie abmahnen
Jedes fehlerhafte Verhalten, das eine Verletzung der Pflichten aus
dem Arbeitsvertrag darstellt, kann abgemahnt werden. Dabei müssen
nicht alle Pflichten des Mitarbeiters ausdrücklich in seinem Arbeitsvertrag
schriftlich festgehalten sein. Vieles versteht sich von selbst.
Beispiele für Fehlverhalten, die zu einer Abmahnung führen können:
- Androhung einer Erkrankung
- Beleidigung eines Vorgesetzten
- sexuelle Belästigung
- nicht rechtzeitige Mitteilung des Nichterscheinens
- verspätete Krankmeldungen
- verspätete Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- genesungswidriges Verhalten während der Arbeitsunfähigkeit
- mehrfaches Zuspätkommen
- eigenmächtiger Urlaubsantritt
- eigenmächtige Urlaubsverlängerung
- unerlaubte Privattelefonate
- unerlaubte Internetnutzung
- Tabletten- oder Alkoholkonsum während der Arbeitszeit
- unerlaubte Nebentätigkeit
Das können Sie tun, wenn Ihr Mitarbeiter trotz Abmahnung sein Fehlverhalten fortsetzt
Wenn Ihr Mitarbeiter sein fehlerhaftes Verhalten trotz Abmahnung
wiederholt, können Sie als Arbeitgeber in der Regel direkt eine verhaltensbedingte
Kündigung aussprechen.
Eine weitere Abmahnung ist nur in Ausnahmefällen nötig, beispielsweise,
wenn es sich um ganz geringe Verstöße handelt oder
bei langjährigen Mitarbeitern, die bislang beanstandungsfrei gearbeitet
haben.
Seien Sie nicht übermäßig nachsichtig, indem Sie auf die erste
Abmahnung noch eine zweite und weitere Abmahnungen folgen
lassen, wenn das rechtlich nicht erforderlich ist. Sie werden schnell
unglaubwürdig. Ihr Mitarbeiter nimmt Ihnen in der Folge kaum
noch ab, dass Sie es mit Ihren wiederholten Kündigungsandrohungen
wirklich ernst meinen.
Die Pflichtverletzung Ihres Mitarbeiters, die Sie veranlasst, die
Kündigung auszusprechen, muss von der gleichen Art sein wie die
früher abgemahnte Pflichtverletzung.
Eine Abmahnung muss nach einiger Zeit wiederholt werden
Wenn zwischen einer Abmahnung und dem erneuten Fehlverhalten
eine längere Zeitspanne von ungefähr zwei bis drei Jahren liegt, in
der das Verhalten des Mitarbeiters keinen Anlass zur Beanstandung
gab, ist ebenfalls eine erneute Abmahnung erforderlich, um das Gedächtnis
des Mitarbeiters bezüglich seiner Verhaltenspflichten
nochmals aufzufrischen.
Abmahnungen Vorlagen und Muster
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Englische und amerikanische Vorlagen
Die Autorin der englischen Briefe, Anne Hodgson, ist Kulturhistorikerin, in Washington D. C. geboren und lebt seit 1981 in Deutschland. Sie arbeitet als Trainerin für Englisch als Geschäftssprache und bereitet Teilnehmerinnen auf die IHK-Prüfung zur Fremdsprachenkorrespondentin vor.
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